Einreise und Formalitäten
Reisepass
Kanada mit Geburtsurkunde, Staatsbürgerschafts- bzw. Einbürgerungsnachweis mit Lichtbild und USA mit Wahlkarte oder Geburtsurkunde zusammen mit einem Identitätsnachweis mit Lichtbild.
Hinweis: Reisende sollten zur Sicherheit ihren Pass dennoch mitführen.
Einreise mit Kindern
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige müssen entweder in Begleitung eines Erwachsenen einreisen oder bei der Ankunft von einem Erwachsenen im Empfang genommen werden, der seinen Wohnsitz hier hat.
Hinweis: Bei Reisen innerhalb der Niederländischen Antillen müssen sich alle Passagiere ab dem 14. Lebensjahr mit einem eigenen Reisedokument mit Lichtbild ausweisen können.
Visum
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland , Belgien, Frankreich , Großbritannien, Luxemburg und Niederlande;
(b) Aruba;
(c) Bolivien, Burkina Faso, Chile, Costa Rica , Ecuador, Hongkong ( China ), Israel, Jamaika, Korea (Süd), Malawi, Mauritius, Niger, Philippinen, San Marino, Suriname, Swasiland, Togo und USA für einen touristischen Aufenthalt von 90 Tagen (Verlängerung um denselben Zeitraum möglich);
(d) [2] Staatsbürger der meisten Länder können ohne Visum für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen (Verlängerung um denselben Zeitraum vor Ort möglich) einreisen, mit Ausnahme der unten aufgeführten Länder:
Ägypten, Äquatorial-Guinea, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Bahrain, Bangladesch, Benin, Bhutan, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Burkina Faso, Burundi, China (VR) (außer Inhaber eines Hongkong-Passes), Côte d’Ivoire, Dominikanische Republik, Dschibouti, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, GUS, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Katar, Kenia, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo (Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Korea (Nord), Korea (Süd), Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marokko, Marschall-Inseln, Mauretanien, Mauritius , Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mikronesien, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nördliche Marianen, Oman, Pakistan, Palau, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Ruanda, Salomonen, Sambia, Samoa, Sao Tomé & Principe, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien und Montenegro, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südafrika, Swasiland, Syrien, Taiwan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Tschad, Tunesien, Türkei, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam und Zentralafrikanische Republik.
Visaarten
Einfach- oder Mehrfachvisum.
Visagebühren
Im Bedarfsfall erteilen die niederländischen Botschaften (Adressen s. Niederlande ) Auskunft.
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsstellung
Büro des Generalbevollmächtigten Ministers der Niederländischen Antillen (s. Adressen ). Die Niederländischen Botschaften sind keine offiziellen Vertretungen der Niederländischen Antillen, Informationen sind dort jedoch erhältlich (Adressen s. Niederlande ).
Impfungen Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
3-4 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Touristen müssen ggf. bei der Einreise ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthalts nachweisen.
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Mrz 28 2008
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